Seminar-Informationen
Wer die Spielregeln arbeitsgerichtlicher Verfahren kennt, kann sich besser mit den häufig sehr offensiv geführten Argumentationen der Gegenseite auseinandersetzen. In vielen Verfahren besteht die Strategie darin, die Argumentation der Verwaltung frühzeitig zu hinterfragen oder zu entkräften, um sich insbesondere für den mündlichen Termin vor Gericht einen Vorteil zu verschaffen. Das Seminar vermittelt die grundlegenden Abläufe eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens und zeigt, wie sich Verwaltungen sachgerecht und strategisch darauf vorbereiten können. Behandelt werden sowohl die einzelnen Verfahrensschritte als auch typische Fehlerquellen sowie praktische Hinweise zur Verhandlungsführung und zum Verhalten vor Gericht. Eigene Fälle der Teilnehmenden sowie aktuelle Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und gemeinsam besprochen werden.
Seminarteilnehmende
Fortgeschrittene Mitarbeitende aus Personalstellen sowie Juristinnen und Juristen
Schwerpunkte
- Grundzüge der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Verfahrensregeln vor dem Arbeitsgericht
- Die Güteverhandlung
- Schriftsätze im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Exemplarische aktuelle Rechtsprechung
- Der Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Rolle und Bedeutung des Rechtsbeistands
- Die Berufung zum Landesarbeitsgericht
- Eigene Fälle der Teilnehmenden
Referent/-in
Verwaltungsdirektor Hans Bertels, Dozent von BITEG-Seminaren seit 1997
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 13.05.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.06.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.