Seminar-Informationen
Bei der Vollstreckung von Bußgeldforderungen kommt es immer wieder zu teils erheblichen Fragestellungen. Bußgelder begleiten die kommunale Welt seit Jahren, nehmen deutlich zu und sind auf der einen Seite ein ordnungspolitisches Regulativ. Andererseits stellen die Einnahmen von Bußgeldforderungen ein unverzichtbares Finanzierungsmittel der Gemeinde dar. In einigen Bundesländern sind Verwarn- und Bußgeldforderungen priorisiert. Dieser entscheidende Vorteil wird aber nicht überall angewandt.
Hinweis: Dieses Seminar beschäftigt sich nicht mit den Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Fahrverboten stehen!!
Seminarteilnehmende
Vollstreckungsbehörden der Stadt-, Gemeinde- und Kreiskassen, die mit der Geldvollstreckung von Bußgeldforderungen betraut sind.
Dieses Seminar richtet sich nur an Interessierte aus NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz!
Schwerpunkte
- Die Regelungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten im Überblick
- Vollstreckung von Bußgeldern – in welchen Bundesländern sind Bußgeldforderungen priorisiert
- Bußgeldforderungen, Ratenzahlung und Vollstreckungsaufschub; wer ist für was zuständig
- Kein Verwaltungsgerichtsweg für Bußgelder
- Priorisierte Pfändungen – wo sind diese möglich
- Warum müssen Bußgeldpfändungen separiert werden
- Das Verfahren der Erzwingungshaft als Beugemittel
- Voraussetzungen, Anhörung, Dauer, Kosten
- Die Verjährung von Bußgeldforderungen – immer wieder Interpretationsprobleme
- Bußgeldforderungen im Insolvenzverfahren
- Aktuelle Rechtsprechung zu Bußgeldfällen
Referent/-in
Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 07.01.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 28.01.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar