Seminar-Informationen

Die Zahlung der Vollstreckungsvergütung ist seit Jahren ein strittiges Thema – sowohl für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen als auch für Beschäftigte in der kommunalen Geldvollstreckung. Während einige Bundesländer eigene Regelungen getroffen haben, verweisen andere noch auf Bundesrecht. Oftmals bleiben dabei jedoch Sonderregelungen und Protokollerklärungen zum TVöD unberücksichtigt, was regelmäßig zu Nachteilen für die Beschäftigten führt. Dieses Seminar bringt Klarheit in das komplexe Regelwerk, zeigt die Unterschiede zwischen Bundes-, Landes- und Tarifrecht auf und gibt praxisnahe Tipps, wie, wann und durch wen die Sondervergütung abzurechnen ist. Zudem werden Musterabrechnungen vorgestellt und aktuelle Urteile besprochen.

Schwerpunkte

  • Bundesrecht, Landesrecht und Tarifrecht im Überblick
  • Darstellung der jeweiligen Regelungen der Bundesländer (abhängig von den Teilnehmenden)
  • Rechtsgrundlage für die Vergütung auch von Beschäftigten
  • Keine Verrechnung der Vollstreckungsvergütung mit anderen Sonderzahlungen
  • Was kann abgerechnet werden? Sonderzahlungen, Stückvergütung, Ausnahmetatbestände
  • Höchstbetragsregelung und Kappungsgrenzen
  • Die 40 %-Regelung und ihre Abhängigkeiten
  • Vergütung für Bargeld, Scheckzahlung, EC-Karte, Überweisung
  • Besonderheiten bei gleichzeitiger Tätigkeit im Innen- und Außendienst
  • Muster für Abrechnungen
  • Urteile zur Vollstreckungsvergütung
  • Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 09.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.03.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.