Um die Zahlung der Vollstreckungsvergütung für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen und insbesondere für Beschäftigte in der kommunalen Geldvollstreckung gibt es immer wieder Streit. Mittlerweile haben viele Bundesländer eigenständige Regelungen zu diesem besonderen Thema, andere Bundesländer greifen immer noch auf die Bestimmungen des Bundesrechts zurück. Dabei werden oft zu Lasten der Beschäftigten die besonderen Vereinbarungen und Protokollerklärungen zum TVöD nicht beachtet.
Dieses Seminar bringt Licht ins Dunkel dieses konvolutischen Regelwerks und es gibt zahlreiche Tipps, Hilfestellungen und Anregungen, wie und durch wen und wann diese Sondervergütung überhaupt abzurechnen ist.
Achtung: zweitägiges Seminar, 07.03.2024, 9.00 – 15.00 Uhr, inkl. Mittagpause und 08.03.2024, 9.00 – 11.00 Uhr
Ø Bundesrecht vs. Landesrecht vs. Tarifrecht
Ø Darstellung der jeweiligen Regelungen der Bundesländer (in Abhängigkeit der teilnehmenden Bundesländer)
Ø Wo steht, dass auch Beschäftigte diese Vergütung bekommen?
Ø Zahlung der Vollstreckungsvergütung kann nicht mit anderen Sonderzahlungen „verrechnet“ werden
Ø Was kann abgerechnet werden?
Ø Ausnahmetatbestände, Sonderzahlungen, Stückvergütung
Ø Die Besonderheiten der Höchstbetragsregelung; die Kappungsgrenzen
Ø Die Besonderheiten der 40 % Regelung – abhängig von der Regelung
Ø Vergütung wofür: Bargeld, Scheckzahlung, EC-Karte, Überweisung
Ø Was mache ich, wenn ich gleichzeitig Innen -und Außendienst bin?
Ø Es werden Muster für Abrechnung zur Verfügung gestellt
Ø Urteile zur Vollstreckungsvergütung
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 320,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 22.02.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.03.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.