Die Vollstreckungsvergütung für Beamte und Beschäftigte in der kommunalen Geldvollstreckung

27-03-2025 - 28-03-2025 (09:00 - 15:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Seminarzeiten: 27.03.25 09:00 – 15:00 und 28.03.25 09:00 – 11:00

 

Um die Zahlung der Vollstreckungsvergütung für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen und insbesondere für Beschäftigte in der kommunalen Geldvollstreckung gibt es immer wieder Streit. Mittlerweile haben viele Bundesländer eigenständige Regelungen zu diesem besonderen Thema, andere Bundesländer greifen immer noch auf die Bestimmungen des Bundesrechts zurück. Dabei werden oft zu Lasten der Beschäftigten die besonderen Vereinbarungen und Protokollerklärungen zum TVöD nicht beachtet. Dieses Seminar bringt Licht ins Dunkel dieses konvolutischen Regelwerks und es gibt zahlreiche Tipps, Hilfestellungen und Anregungen, wie und durch wen und wann diese Sondervergütung überhaupt abzurechnen ist.

Seminarteilnehmende

Kasse/Vollstreckung, Finanzbuchhaltung, Kämmerei, Rechnungsprüfung, kommunale Wasser-/Abwasserverbände mit eigener Vollstreckung

Schwerpunkte

Ø Bundesrecht vs. Landesrecht vs. Tarifrecht

Ø Darstellung der jeweiligen Regelungen der Bundesländer (in Abhängigkeit der teilnehmenden Bundesländer)

Ø Wo steht, dass auch Beschäftigte diese Vergütung bekommen?

Ø Zahlung der Vollstreckungsvergütung kann nicht mit anderen Sonderzahlungen „verrechnet“ werden

Ø Was kann abgerechnet werden?

Ø Ausnahmetatbestände, Sonderzahlungen, Stückvergütung

Ø Die Besonderheiten der Höchstbetragsregelung; die Kappungsgrenzen

Ø Die Besonderheiten der 40 % Regelung – abhängig von der Regelung

Ø Vergütung wofür: Bargeld, Scheckzahlung, EC-Karte, Überweisung

Ø Was mache ich, wenn ich gleichzeitig Innen -und Außendienst bin?

Ø Es werden Muster für Abrechnung zur Verfügung gestellt

Ø Urteile zur Vollstreckungsvergütung

Referent/-in

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 330,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 13.03.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.04.2025.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

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