Seminar-Informationen

Die Zerlegung der Gewerbesteuer und die Zuweisung der Berechtigung, Gewerbesteuer zu
erheben erfolgt durch das Finanzamt. Sie ist im Einzelfall genau zu prüfen, denn sie führt oft für die beteiligten bzw. gerade nicht beteiligten Gemeinden zu überraschenden Ergebnissen. Dabei spielen viele Fragen eine Rolle, wie z. B.:

·      Wie kann ich gewahrleisten, dass meine Gemeinde an der Zerlegung beteiligt wird?

·      Mit welchem Anteil wird die Gemeinde beteiligt?

·      Welchen Handlungsspielraum hat die Gemeinde?

·      Wann ist die Gewerbesteuer zu zerlegen?

·      Was tun, wenn ich als Gemeinde den Maßstab für nicht akzeptabel halte?

·      Wie kommt die Gemeinde zu ihrem Recht?

·      Was hat die Organschaft mit Zerlegung zu tun?

·      Was ist zu tun in den Spezialfallen wie Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen etc.?

·      Welche Informationen bekomme ich von welchem Finanzamt?

Das Seminar erlautert u. a. diese Fragen sowie weitere Fragen der Teilnehmenden.

 

Schwerpunkte:

·      Rechtsgrundlagen als Begründung gegenüber den Steuerpflichtigen und den Finanzamtern

·      Verfahrensablauf, Behandlung jedes einzelnen Schritts

·      Abgrenzungskriterien

·      Lösung mitgebrachter Einzelfalle und weiterer Übungsfalle

·      Aktuelle Rechtsprechung

·      Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 27.10.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.11.2019.