Seminar-Informationen

Grundvoraussetzung für eine Vollstreckung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Fähigkeit, Informationen aus dem Grundbuch zu filtern und rechtlich zu verwerten. Das Seminar befähigt die Teilnehmenden, anhand des Grundbuchstands zu entscheiden, welche Vollstreckungsmaßnahme zu treffen ist und welche Erfolgsaussichten im Falle der Zwangsvollstreckung bestehen. Dazu vermittelt es Grundlagen, kreative Lösungen und beantwortet Fragen wie:

Ø Wie aus öffentliche Grundstückslasten aus Rangklasse 3 auch nach 2 bzw. 4 Jahren vollstrecken?

Ø Wie einen besseren Rang im Grundbuch sichern außer der Zwangssicherungshypothek?

Ø Wie Ansprüche sichern bei Forderungen, die keine öffentlichen Grundstücklasten sind?

Ø Ist die Beantragung der Versteigerung bzw. der Beitritt zu einer Versteigerung sinnvoll?

Ø Genügt die reine Anmeldung einer Forderung?

Ø Ist der Rang der Forderung erst durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu sichern?

Ø Wie kann ich meinen Rang verbessern?

Ø Ab wann steht mir ein Absonderungsrecht in der Insolvenz zu?

 

·      Grundlagen des Grundbuchrechts und Herausarbeiten der wichtigen Informationen

·      Die wichtigsten Begriffe im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches

       Vermögen (geringstes Gebot, Rangfolge des § 10 ZVG, Anmeldung,

       Beitritt, 5/10- und 7/10-Grenze etc.)

·      Erläuterung des Verfahrensablaufs

·      Darstellung von Rangproblemen unter Einordnung des eigenen Ranges

·      Möglichkeiten der Verbesserung des eigenen Rangs durch Pfändung zurückbezahlter Grundpfandrechte

·      Behandlung von Absonderungsrechten in der Insolvenz

·      Anmeldung oder Beitritt – welchen Weg soll ich einschlagen?

·      Erläuterung des Begriffs der „Teilungsversteigerung“

·      Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.03.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.03.2020.