Seminar-Informationen

Das Bauordnungsrecht ist ein zentrales Element der täglichen Praxis in der kommunalen Bauverwaltung. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Prüfung und Genehmigung von Bauvorhaben und sorgt dafür, dass bauliche Anlagen sicher, funktional und mit dem öffentlichen Interesse vereinbar errichtet werden. Ziel des Seminars ist es, grundlegende Kenntnisse der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu vermitteln und deren praktische Anwendung im Verwaltungsalltag zu erläutern. Behandelt werden u.a. die Voraussetzungen für die Genehmigungsbedürftigkeit, die verschiedenen Verfahrensarten (vereinfachtes Verfahren, Genehmigungsfreistellung), bauordnungsrechtliche Anforderungen an bauliche Anlagen sowie Zuständigkeiten und Abläufe im bauaufsichtlichen Verfahren. Das Seminar legt besonderen Wert auf die praxisnahe Vermittlung der Inhalte und bietet Raum für den Austausch von Erfahrungen sowie die Klärung konkreter Fragestellungen aus dem Verwaltungsalltag. Es eignet sich ideal für neue Mitarbeitende ebenso wie für erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen oder systematisch vertiefen möchten.

Schwerpunkte

  • Grundlagen des Bauordnungsrechts und der BayBO
  • Genehmigungs- und Freistellungsverfahren nach BayBO
  • Abstandsflächenrecht und Stellplatzanforderungen
  • Nachbarschutz und Beteiligungsrechte im Baugenehmigungsverfahren
  • Bauaufsichtliche Maßnahmen und Ordnungswidrigkeiten
  • Aktuelle Änderungen und Novellen der BayBO

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.08.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.09.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.