Seminar-Informationen

Momentan ringen viele Unternehmen und Gewerbetreibende um ihr wirtschaftliches Überleben, und Insolvenzfälle nehmen deutlich zu. Im kommunalen Bereich werden die Auswirkungen deutlich spürbar, wo die Gewerbesteuer meistens „nachrangig“ entsteht. Das Thema „Insolvenzen“ wird noch von vielen kleineren Gemeinden unterschätzt. Dies könnte sich aber deutlich wandeln und deren Kommunalfinanzen belasten. Dieses Seminar gibt in Vorbereitung auf den 5-tägigen Wochenlehrgang insbes. Berufsanfängern einen kompakten Überblick über das Insolvenzrecht, inkl. Anknüpfung an das Gesetz über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Tipps und Handlungsempfehlungen runden diesen ersten Teil des Großthemas „Insolvenzrecht“ ab.

Schwerpunkte

  • Einführung in das Insolvenzrecht: die wesentlichen Vorschriften
  • Wie gehe ich als Kommune mit Insolvenzfällen um; was darf ich, was nicht?
  • Die Verbindung Insolvenz und Zwangsversteigerung
  • Die Nutzung des Insolvenzportals als unabdingbarer Baustein
  • Die Nutzung des Zwangsversteigerungsportals – unabdingbarer Baustein
  • Wo liegen Gefahren für die Kommune?
  • Was passiert, wenn ich Forderungen nicht anmelde?
  • Niederschlagung, Wertberichtigung oder Ausbuchung – was ist wann richtig?
  • Die Besonderheiten in der Insolvenz: Vollstreckungsverbot, Rückschlagsperre, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensphase, Anfechtung – Erläuterungen und Hinweise

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.08.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.09.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.