Seminar-Informationen

Praktiker und Wissenschaftler weisen auf die Unverzichtbarkeit der Eingewöhnung hin, und je jünger das Kind ist, umso wichtiger ist diese Phase. Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber hinsichtlich der individuellen Gestaltung und der Dauer der Eingewöhnung. Zuweilen wird ohne Berücksichtigung der Kinder und ihrer Beziehung zu den Eltern einem festen Schema gefolgt; in anderen Fallen fehlt die Orientierung über Bindungstypen und Schritte zum Aufbau einer tragfa-higen Beziehung zwischen Kind und Bezugserzieherin. Das Seminar gibt hierzu praxisrelevante Hinweise und Anregungen. Es zeigt, wie kritische Phasen gekonnt und möglichst stressfrei gemeistert werden, z. B. bei der Haufung der Eingewöhnungen im Spatsommer, und es gibt Informationen zu rechtlichen Fragen wie der Vertragsgestaltung. Fragen und Diskussion der Teilnehmenden im Seminar sind erwünscht.

• Bindung als Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen

• Der Aufbau einer tragfahigen Beziehung zwischen Kind und Bezugserzieherin

• Auch die Eltern müssen „eingewöhnt“ werden

• Der voraussichtliche Ablauf einer Eingewöhnung je nach Bindungstypus

• Wann und wie werden erste Trennungen vorgeschlagen?

• Rechtlich-organisatorische Fragen: – Fragen der Rechtsanspruchsgewahrung und der Vertragsgestaltung – Folgen für Personalplanung und Dienstplangestaltung – mögliche Zeitfenster für Eingewöhnungen – Aufgabenverteilung im Team wahrend der Eingewöhnungsphase

• Erfahrungsaustausch und Fragen der Seminarteilnehmenden

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle/Kita/Trager erhalt mit der Teil-nahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 27.10.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.11.2019.