Seminar-Informationen

Das Seminar gibt Einsteigern einen strukturierten Gesamtüberblick über das Eingruppierungsrecht und stellt die notwendigen Bezüge zum allgemeinen Arbeitsrecht her. Ausgewählte Standardprobleme werden praxisorientiert aufbereitet und die einschlägige Rechtsprechung des BAG tagesaktuell einbezogen. Für „alte Hasen“ ist das Seminar zur Auffrischung geeignet.

Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

·       Aufbau, Inhalt und Systematik der Entgeltordnung, insb.

o  Baukastensystem, Heraushebungsmerkmale

·       Eingruppierungsgrundsätze (§ 12 TVöD/TV-L), insb.

o  Tarifautomatik

o  Arbeitsvorgang

o  Bildung von Arbeitsvorgängen (Pauschalierungs- und Atomisierungsverbot)

o  Spezialitätsgrundsatz

o  Zeitliches Maß

·       Tätigkeitsmerkmale, insb.

o  Personenbezogen

o  sog. sonstige Beschäftigte

o  tätigkeitsbezogen

o  Funktionsmerkmale

·       Unbeachtliche Kriterien für die Eingruppierung

·       Eingruppierungsverfahren, insb.

o  Tätigkeitsaufzeichnung, Arbeitsplatzinterview

o  Stellenbeschreibung

o  Stellenbewertung

·       Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen, insb.

o  Voraussetzungen einer korrigierenden Rückgruppierung

·       Schnittstelle Entgeltordnung, Tarifvertrag TVöD, Personalvertretungsrecht, insb.

o  Möglichkeiten und Grenzen des Direktionsrechts,

o  vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

o  Mitbestimmung

·       Rechtsstreitigkeiten

o    Anforderungen an die Geltendmachung eines Höhergruppierungsanspruchs

o    Ausschlussfrist, Verjährung

o    Überblick Eingruppierungsfeststellungklage, insb. Darlegungs- und Beweislast

·       Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.07.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Semi­nartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.08.2020.