Nicht alle Führungskräfte sind Experten im Eingruppierungsrecht, müssen aber die Grundlagen bei den ihnen Unterstellten täglich bei den Arbeitsanweisungen beachten. Außerdem erwarten diese von ihren Führungskräften, dass sie sich ggf. für eine Höhergruppierung bei der Dienststelle einsetzen und plausible Argumente liefern. Wenn dann die Dienststelle den Führungskräften solche gut gemeinten Anträge abschlägig bescheidet, kann es peinlich werden.
Das Seminar versetzt die Führungskräfte in die Lage, das Eingruppierungsrecht und seine Grundlagen zu verstehen und sicher anzuwenden. Anhand von Fällen aus dem Teilnehmerkreis können die Grundlagen des Eingruppierungsrechts verdeutlicht werden.
1. Grundlagen: TVöD und Entgeltordnung, Tarifautomatik
2. Erläuterung der unbestimmten Rechtsbegriffe in den Entgeltgruppen mit
Schwerpunkt der „selbständigen Leistungen“
3. Die Systematik der aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmale zur
Feststellung der Entgeltgruppe
4. Urteile zu Eingruppierungsfragen und entsprechende Kommentare
5. Diskussion der Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 05.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.01.2020.