Seminar-Informationen

Das Seminar gibt einen Überblick über die elterliche Sorge und Vertretungsrechte für Kita-Kinder bei gemeinsamer oder Alleinsorge. Dazu gehören u. a. die Anmeldung, rechtssicherer Abschluss von Betreuungsverträgen und rechtssicherer Bescheid als Verwaltungsakt sowie die Klärung von Fragen wie: Wer darf was tun oder verlangen bei gemeinsamer Sorge zur Anmeldung, Entwicklungsauskunft oder Abholungsentscheidungen? Wie überprüft man ggf. die Angaben zur Sorge durch die Eltern? Gibt es Auffälligkeiten bei Kindern, und an wen kann/muss man sich wenden? Was ist anders, wenn Eltern einen rechtlichen Betreuer oder Kinder einen Vormund haben oder die sich bei Pflegeeltern befinden? Auch Haftungsfragen bei der Aufsicht werden besprochen. Das Seminar vermittelt rechtliche Sicherheit im Umgang mit Eltern und gesetzlichen Vertretern. Fragen der Teilnehmenden und die Diskussion darüber sind ein wichtiger Seminarbestandteil.

Schwerpunkte

–       Verwandtschaftliche Verhältnisse im Überblick

–       Rechtlicher, biologischer oder (noch nicht) Vater

–       Betreuungsvertrag oder Verwaltungsakt bei gemeinsamer oder Alleinsorge

–       Jugendamt, Richter oder Rechtspfleger: Wer hilft wobei?

–       Rechtlich betreute Eltern, Vormünder oder Ergänzungspfleger

–       Pflegeeltern mit und ohne Sorge sowie Vertretungsrechte

–       Aufsichtsfragen und Haftung

–       Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Kita-Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.05.2024.