Seminar-Informationen

Bestellungsbehörde und Gesetzliche Vertreter haben oft vor, während und nach einer gesetzlichen Vertretung Berührung mit dem Erbrecht. Hierfür vermittelt das Seminar zum gesetzlichen und testamentarischen Erbrecht die Kenntnisse und beantwortet Fragen wie: Was, wenn Erben ermittelt wurden, diese aber die Erbschaft ausschlagen oder keinen Erbscheinsantrag stellen? Was kann unternommen werden, damit Erben nicht mehr ausschlagen können? Welche Funktion haben ggf. Erbenermittler, und wie können diese in das Verfahren eingebunden werden?

Wenn die gesetzliche Vertretung beendet ist, entweder weil Erben ermittelt wurden oder weil das Grundstück verkauft worden ist, ergeben sich neue erbrechtliche Fragen, z. B. ist der Erlös zu hinterlegen oder muss das Nachlassgericht jetzt tätig werden? Wie kommt der Ges. Vertreter an Vergütung und Auslagen, wenn den Bestellungsantrag nicht eine Behörde, sondern eine Privatperson oder eine juristische Person gestellt hat? Kann das Nachlassgericht oder das Betreuungsgericht helfen? Was ist die Überwachungsaufgabe der Behörde, was die Pflicht des Ges. Vertreters? Fragen der Teilnehmenden sowie deren Erfahrungsaustausch runden das Seminar ab.

Schwerpunkte

  • Beendigung der Vertreterbestellung
  • Schlussrechnung 
  • Hinterlegungsgericht oder Nachlassgericht
  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Erbfolge
  • Vergütungsfragen am Ende
  • Erfordernisse an die Prüfung einer Schlussrechnung
  • Abwicklungstätigkeiten der Gesetzlichen Vertreters
  • Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 30.10.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.11.2025.