Seminar-Informationen

Der Tod des Schuldners/Eigentümers bei der Immobilienverwaltung oder in der Vollstreckung führt zu Fragen nach der Rechtsnachfolge. Das Seminar zeigt an Beispielen aus der Praxis, wie gesetzliches und testamentarisches Erbrecht funktioniert, z. B.: Wie liest man ein Testament? Wie erreicht man, dass Erben nicht mehr ausschlagen können? Wer hat das Recht, einen Erbscheinantrag zu stellen, und welche Nachweise sind zu führen?

Zur Vollstreckung öffentl.-rechtl. Forderungen muss die Behörde die Erben ermitteln, wenn zur Vollstreckung die Einschaltung des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichtes nicht möglich ist. Ein Erbschein kann dann nicht erteilt werden. Zur Haftungsvermeidung oder effizienten Vollstreckung sind also erbrechtliche Kenntnisse notwendig – die dieses Seminar vermittelt.

Schwerpunkte

·      Übungsfälle „Gesetzliches Erbrecht“

·      Testamente richtig deuten

·      Vor- oder Vollerbe: wer darf was?

·      Erbscheinsantrag durch die Verwaltung?!

·      Haftung der Erben und beachtenswerte Haftungsbeschränkungen

·      Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

·      Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker

·      Wie wird unbeschränkte Erbenhaftung erreicht?

·      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 17.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.07.2020.