Seminar-Informationen

Der Tod des Schuldners/Eigentümers bei der Immobilienverwaltung oder in der Vollstreckung führt zu Fragen nach der Rechtsnachfolge. Das Seminar zeigt an Beispielen aus der Praxis, wie gesetzliches und testamentarisches Erbrecht funktioniert, z. B.: Wie liest man ein Testament? Wie erreicht man, dass Erben nicht mehr ausschlagen können? Wer hat das Recht, einen Erbscheinantrag zu stellen, und welche Nachweise sind zu führen? Zur Vollstreckung öffentl.-rechtl. Forderungen muss die Behörde die Erben ermitteln, wenn zur Vollstreckung die Einschaltung des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichtes nicht möglich ist. Ein Erbschein kann dann nicht erteilt werden. Zur Haftungsvermeidung oder effizienten Vollstreckung sind also erbrechtliche Kenntnisse notwendig – die dieses Seminar vermittelt.

Schwerpunkte

1.      Wer ist der Erbe? (Gesetzliches Erbrecht mit Übungen)

2.      Richtige Testamentsauswertung

3.      Schuldner-Erbschein für die Behörde wann und wie?

4.      Haftung der Erben

5.      Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft durch Schuldner

6.      Testamentsvollstrecker vorhanden, was nun?

7.      Hilfe durch Nachlasspfleger. aber wie?

8.      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 06.06.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.06.2024.