Seminar-Informationen

Der Tod des Schuldners/Eigentümers in der Vollstreckung oder bei der Immobilienverwaltung führt zu Fragen nach der Rechtsnachfolge. Das Seminar zeigt an Beispielen aus der Praxis, wie gesetzliches und testamentarisches Erbrecht funktioniert, z. B.: Wie liest man ein Testament?
Wie erreicht man, dass Erben nicht mehr ausschlagen können? Wer hat das Recht, einen
Erbscheinantrag zu stellen, und welche Nachweise sind zu führen?

Zur Vollstreckung öffentl.-rechtl. Forderungen muss die Behörde die Erben ermitteln, wenn zur Vollstreckung die Einschaltung des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichtes nicht möglich ist. Ein Erbschein kann dann nicht erteilt werden. Zur Haftungsvermeidung oder effizienten Vollstreckung sind also erbrechtliche Kenntnisse notwendig – die dieses Seminar vermittelt.

Schwerpunkte

·      Gesetzliches Erbrecht

·      Testamentarisches Erbrecht

·      Erbscheinverfahren und deren Voraussetzungen

·      Haftung der Erben

·      Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

·      Nachlasspflegschaft

·      Unbeschränkte Erbenhaftung

·      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.06.2020.