Seminar-Informationen

Durch den Tod des Schuldners oder eines Verfahrensbeteiligten ändert sich das Gegenüber der Behörde. Sie muss die Rechtsnachfolge feststellen/feststellen lassen, ehe weiter verfahrensrechtlich oder vollstreckungsrechtlich vorgegangen werden darf. Dafür sind erbrechtliche Kenntnisse zum gesetzlichen und testamentarischen Erbrecht nützlich – oder besser: die Voraussetzung.

Das Seminar erläutert die Grundsätze des gesetzlichen und testamentarischen Erbrechtes und der Nebenfolgen, so dass haftungssicheres Handeln erfolgreich ist. Die Teilnehmenden bekommen Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen und zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen

Schwerpunkte

1.    Übungsfälle „Gesetzliches Erbrecht“

2.    Testamentsinhalte richtig auswerten

3.    Vor- oder Vollerbe, was ist die Vollstreckungsfolge?

4.    Erbscheinsantrag durch die Behörde?

5.    Haftungsbeschränkungen der Erben: wann beachten oder wie vereiteln?

6.    Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

7.    Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker, was nun?

8.    Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 08.09.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.09.2021.