Erstellen des kommunalen Gesamtabschlusses

24-12-2021 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Die Gemeinden sind verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen, der neben der Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune im Jahresabschluss auch die Jahresabschlüsse ihrer kommunalen Unternehmen einbezieht.

Das Seminar erläutert die kommunal- und handelsrechtlichen Anforderungen der Konzernrechnungslegung und technische Grundlagen der Gesamtabschlusserstellung an Beispielen aus
konsolidierten Kommunen.

Die beispielhafte Durchführung aller notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen bereitet die Teilnehmer auf die Erstellung des Gesamtabschluss ihrer Verwaltung vor. Dazu werden auch der Aufbau und wesentliche Regelungsinhalte gemeindlicher Konsolidierungsrichtlinien sowie Softwareanforderungen erörtert und Fragen der Teilnehmenden diskutiert und beantwortet.

Seminarteilnehmende

Kommunale Finanz- und Doppik-Projektverantwortliche, Mitarbeiter Beteiligungsmanagement,
Mitarbeiter kommunaler Unternehmen

Schwerpunkte

1.        Bestimmung des gemeindlichen Konsolidierungskreises unter Berücksichtigung von
           Wesentlichkeitskriterien

2.        Vereinheitlichung kommunaler und unternehmerischer Einzelabschlüsse

3.        Vollkonsolidierung beherrschter Tochterunternehmen

4.        Equity-Verfahren maßgeblich beeinflusster Unternehmen

5.        Aufstellung der Gesamtabschlusses mit seinen Anlagen

6.        Struktur und Regelungsinhalte der gemeindlichen Konsolidierungsrichtlinie

7.        Projektplanung und Organisation des Gesamtabschlusses

8.        Optimierung des Konsolidierungsprozesses

9.        Auswahl und Anwendung von Konsolidierungssoftware

10.      Strukturierung des erstmaligen Konsolidierungsprojektes

11.      Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

Referent/-in

Dipl.-Kfm. Christoph Lehmitz, Dozent am Institut für Public Management, Berlin, berät Kommunen und kommunale Unternehmen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.03.2022 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.03.2022.

Veranstaltungsort

ParkHotel Kolpinghaus Fulda Betriebs GmbH, Goethestraße 13, 36043, Fulda

Fulda

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