Seit 2013 muss gem. Kinderförderungsgesetz für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden. Die hiermit verbundenen Investitionsentscheidungen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze bei aktuell steigender Kinderanzahl und langfristig abnehmenden Bevölkerungswachstum stellen viele Kommunen vor Probleme.
Zudem führen nicht ausreichend vorhandene Kita- u. Grundschulplätze vermehrt zu Schadensersatzforderungen gegen Kommunen (vgl. BGH-Urteile III ZR 278/15, 302/15 und 303/15). Um den zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen zu planen und darauf rechtzeitig reagieren zu können, ist die Platzbedarfsplanung für Kitas und Grundschulen eine ideale Hilfestellung.
Das Seminar vermittelt Schritt für Schritt in Übungen, wie eine beispielhafte Grundstruktur zur Erstellung eines Prognosemodells unter Berücksichtigung quantitativer Faktoren aussehen kann. Fragen der Teilnehmenden sind dabei ein Seminargegenstand.
– Beispielhafte Grundstruktur zur Erstellung eines Prognosemodells
– Beschaffung der Eingangsdaten für das Prognosemodell
– Einbindung der Geburtenrate
– Berechnung des kumulierten Wanderungssaldos
– Berücksichtigung neu entstehender Wohngebiete
– Berücksichtigung der Betreuungsquote
– Berücksichtigung von Pendlerkindern
– Berechnung des Minimal- und Maximalbedarfs von Betreuungsplätzen
Seminarinformationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 15.11.2022 sind 50 % der
Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.12.2022.
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