Fragen und Fragetaktik bei der Abnahme der Vermögensauskunft

26-04-2022 (10:00 - 15:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Viele kommunale Vollstreckungsbehörden nehmen bereits von Schuldnern die Vermögenauskunft (VA) ab. Der Umgang mit den zu stellenden vermögensrechtlichen Fragen und insbes. den Zusatzfragen sitzt aber oft noch nicht perfekt. Geschicktes, korrektes Fragen bringt die Vollstreckungsbehörde auf die Erfolgsstraße. Das Seminar vermittelt praxiserprobte Fragetechniken und geht auf die besonderen Inhalte des Vermögensverzeichnisses (VZ) ein.

Seminarteilnehmende

Kasse/Vollstreckung und kommunale Wasser-/Abwasserverbände mit eigener Vollstreckung

Schwerpunkte

Ø Der Umgang mit dem Vordruck „Vermögensauskunft“; Wie intensiv muss ich ihn kennen?

Ø Fragetechnik: Wer gut fragt, der führt. Aktives Zuhören und die Kunst des Schweigens. Wann kann ich mir dies bei der Abnahme der VA zu Nutze machen“

Ø Welche Fragen stehen in der VA zwar an unterschiedlichen Stellen, gehören aber schlüssig zu einander?

Ø Welche Zusatzfragen kann ich bei der VA stellen?

Ø Erläuterungen der einzelnen zu erfragenden Tatbestände

Ø Wie praxisnah ist der normale Vordruck „Vermögensverzeichnis“?

Ø Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Ø Was darf ich fragen, was nicht?

Ø Muster, Tipps und Hinweise für die Praxis

Referent/-in

Udo Mühlenhaus hat über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW u. ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld – seit über 20 Jahren Dozent von BITEG-Seminaren

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 12.04.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.05.2022.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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