Vor drei Jahren, am 14. Juni 2021 wurde es mit dem Baulandmobilisierungsgesetz unternommen, Baugrundstücke gezielt für den Wohnungsbau freizustellen und durch Ausnahmeregelungen diesen beschleunigt zu ermöglichen. Das Seminar geht die wichtigsten Regelungen durch, zeigt Erfahrungen auf und weist auf die Nutzungsmöglichkeiten hin, die noch bestehen. Dabei spielen ablaufende Fristen und gestrichene Paragrafen eine Rolle.
1. Arbeit der Gemeinden mit umfassenden Bebauungsplänen, verkürzten und vereinfachten Varianten; sektoralen Bebauungsplänen
2. Einbindung der neuen Belange: Elektromobilität, Naturerfahrungsräume, in die Bauleitplanung.
3. Umgang der Baugenehmigungsbehörden mit den Ausnahmeregelungen in §§ 31, 34 und 35 BauGB; Urteile und Erfahrungen.
4. Wo hat sich die Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a) bewährt? Bei Vorkaufrechten, Abweichungen vom Bebauungsplan, Genehmigungserfordernis für Umwandlungen in Wohneigentum.
5. Wie ist man vorangekommen mit städtebaulichen Entwicklungskonzeptionen?
Hat die Ergänzung zum Baugebot (§ 176) mehr Bauland freigesetzt? Wie kann man zukünftig die Grundsteuer mit erhöhtem Hebesatz (C) mit einbinden?
6. Wie wirken sich die Ergänzungen (dörfliches Wohngebiet) und Vereinfachungen (§ 17) BauNVO aus?
7. Wie lange können die Sonderregelungen zur Flüchtlingsunterbringung noch aufrechterhalten werden? Wie kommt man mit konträren Entscheidungen zwischen Land und Gemeinde (§ 246 Ab. 14 BauGB zurecht?
8. Fragen können bereits vor dem Seminar, während und danach gestellt werden.
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro
Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 21.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle
Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.06.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.