Das Bereitstellen einer funktionsfähigen Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Im Zuge einer Gebührenkalkulation bilden die Feuerwehrfahrzeuge eine wichtige Kostenposition. Aber oft entspricht der Fahrzeugwert aus der Bilanz nicht der Realität. Bereits abgeschriebene Fahrzeuge sind häufig länger im Einsatz als es die bilanzielle Nutzungsdauer vorsieht. Für die Kalkulation bedeutet dies, dass die Abschreibung des Fahrzeuges am Ende der Nutzungsdauer kein Bestandteil der Kostenberechnung ist. Die Folge daraus sind stark sinkende bzw. schwankende Gebühren.
Um den realistischen Werteverzehr älterer Fahrzeuge in der Gebührenkalkulation abzubilden, gibt es im internen Rechnungswesen verschiedene Möglichkeiten. Dieses Seminar erklärt an Beispielen aus der Praxis verschiedene Methoden zur Ermittlung einer verursachungsgerechten Gebühr für ältere Fahrzeuge.
– Gebührenkalkulation
– Kalkulatorische Zinsen
– Rechtlicher Rahmen
– Internes Rechnungswesen
– Realistischer Werteverzehr
Seminar-Informationen:
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Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 01.03.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.03.2021.
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