Aktuelle Fehlzeitenstatistiken der Krankenkassen zeigen, dass die Belastungen, die einen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Menschen haben, zunehmend als Ursache für Arbeitsunfähigkeit stehen. Die Tendenz ist steigend und die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. Aus diesem Grund wurde das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Juni 2013 novelliert. Seither werden die psychischen Belastungen explizit genannt und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in die Pflicht genommen, neben den körperlichen auch die psychischen Einflussfaktoren am Arbeitsplatz zu erfassen und zu beurteilen (vgl. § 5 ArbSchG). Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zielt darauf ab, Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz, die einen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten haben, frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, um gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen und Unfälle zu vermeiden. Wie eine psychische Gefährdungsbeurteilung in der Praxis gelingen und damit das Vertrauen der Beschäftigten in ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement gestärkt werden kann, das erfahren Sie in diesem Seminar.
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 26.06.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.07.2025.
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