Geschäftsführer kommunaler Unternehmen: „Diener zweier Herrn“? Ihre Aufgaben, Rechte und Risiken  

16-06-2020 (09:00 - 15:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Geschäftsführer unterliegen a) dem Handelsrecht und b) den anderen Beschlüssen der Kreis-/ Stadt-/Gemeindeverordneten. Damit ist ihre Arbeit mit z. T. erheblichen haftungs- und strafrechtlichen Risiken verbunden. Die Pflichten, die der Geschäftsführer zu erfüllen hat, muss er im
Einzelnen kennen, will er nicht Gefahr laufen, ggf. mit seinem Privatvermögen in Haftung
genommen zu werden.

Das Seminar erläutert besondere Aspekte der Tätigkeit des Geschäftsführers und zeigt an praktischen Beispielen Problemfelder, die der Geschäftsführer bei seiner Arbeit zu beachten hat.

 

Seminarteilnehmende

Geschäftsführer kommunaler Unternehmen, Führungskräfte der Bereiche Wirtschaftsförderung, Kämmerei, Rechnungsprüfung, Rechtsamt und sowie kommunale Abgeordnete

 

Schwerpunkte

1.    Aufgaben und Risiken des Geschäftsführers (in der „lebenden“ Firma“/in der Gründungsphase/ in der Krise)

2.    Der Geschäftsführer als abhängiges Organ der Gesellschafter; Abwehr von Versuchen kommunaler Mandatsträger zur Einflussnahme auf den Geschäftsführer, Verhältnis zur Gesellschafterversammlung und zum Aufsichtsrat

3.    Anstellungsverträge, Vergütung, Altersversorgung, Entlastung, Abberufung, Kündigung

4.    Haftungsrisiken, -umfang und -beschränkungen, Tipps zur Minimierung der Haftung

5.    Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungsschutz für GmbH-Geschäftsführer, Versicherungstipps

6.    Diskussion von Fragen der am Seminar Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Referent/-in

Dr. jur. Christoph Kunze, Rechtsanwalt

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.06.2020.

Veranstaltungsort

Güstrow – Bürgerhaus -, Sonnenplatz 1, 18271, Güstrow

Güstrow

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