Seminar-Informationen

Die Sprache, die die Verwaltung spricht und schreibt, muss eine Sprache der Bürger*innenfreundlichkeit und der Gleichberechtigung sein, denn nur so werden alle Menschen angemessen berücksichtigt. Geschlechtergerechte Formulierung erfordert Sprachgefühl, Kreativität und die Bereitschaft, sich von alten Sprech- und Denkgewohnheiten zu verabschieden. Zumal im Arbeitsrecht das dritte Geschlecht zu berücksichtigen ist, um wirkungsvoll und gerichtsfest auszuschreiben.

Das Seminar zeigt die aktuellen Möglichkeiten der Personenbezeichnungen. Es gibt Anregungen, die sprachliche Gleichbehandlung respektvoll umzusetzen und gleichzeitig den Anforderungen an eine verständliche Verwaltungssprache gerecht zu werden.

 

Schwerpunkte

1.    Grundregeln und Möglichkeiten für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch

2.    Neutrale Formulierungen –Varianten, Techniken und Beispiele

3.    Paarformulierungen –Varianten, Techniken und Beispiele

4.    Sichtbarmachen mittels Satzzeichen

5.    Warum das dritte Geschlecht „divers“ heißt

6.    Stellenausschreibungen und das „dritte“ Geschlecht

7.    „Haben wir nichts Wichtigeres zu tun“?

8.    Rechtsprechung

9.    Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmendem schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.08.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.09.2020.