Sprache ist nicht nur ein Kommunikationsmittel, sondern widerspiegelt unsere Welterfahrung, prägt unser Denken und unsere Identität. Die Sprache, die die Verwaltung spricht bzw. schreibt, muss eine Sprache der Demokratie und der Gleichberechtigung sein, denn nur damit werden alle Menschen angemessen vertreten. Geschlechtergerechte
Formulierung erfordert Sprachgefühl, Kreativität und die Bereitschaft, sich von ein paar alten Sprech- und Denkgewohnheiten zu verabschieden. Im Arbeitsrecht steht in Zeiten des dritten Geschlechts eine neue, spannende Epoche bevor.
Das Seminar zeigt die Möglichkeiten der Personenbezeichnung, die die deutsche Sprache bietet.
Es gibt Anregungen, wie die sprachliche Gleichbehandlung respektvoll umgesetzt werden kann, ohne dabei gegen die Anforderungen an eine verständliche Verwaltungssprache zu verstoßen.
1. Grundregeln für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch
2. Möglichkeiten für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch
3. Neutrale Formulierungen –Varianten, Techniken und Beispiele
4. Paarformulierungen –Varianten, Techniken und Beispiele
5. Sichtbarmachen mittels Satzzeichen
6. Was heißt hier eigentlich „divers“?
7. Stellenanzeigen und das „dritte“ Geschlecht
8. Rechtsprechung
9. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 06.05.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.05.2021.