Geschützte Teile von Natur und Landschaft dürfen nicht zerstört oder beeinträchtigt werden. Zu ihnen gehören sowohl per Rechtsverordnung festgelegte Bereiche oder Einzelobjekte, als auch lediglich aufgrund ihrer Naturausstattung unmittelbar geschützte Gebiete. Die gemeindliche Planung muss sich diesen Gegebenheiten weitestgehend anpassen. So sind per Rechtsverordnung geschützte Gebiete in ihren Abgrenzungen festgeschrieben. Im Gegensatz dazu können geschützte Biotope jedoch im Laufe der Zeit entstehen, verschwinden oder sich in ihrer Größe verändern, was zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung gemeindlicher Planungen führen kann. Im Rahmen des Seminars werden die verschiedenen Schutzkategorien vorgestellt und es wird an Praxisbeispielen vermittelt, was in den jeweiligen Schutzgebieten zulässig ist, wo es Möglichkeiten zur Genehmigung oder Befreiung gibt und in welchen Situationen ggf. eine Umplanung sinnvoller ist.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 29.09.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.10.2025. Anmeldung zum Seminar über www.biteg.de oder info@biteg.de.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.