Geschützte Teile von Natur und Landschaft dürfen nicht zerstört oder beeinträchtigt werden. Zu ihnen gehören sowohl per Rechtsverordnung festgelegte Bereiche oder Einzelobjekte als auch lediglich aufgrund ihrer Naturausstattung unmittelbar geschützte Gebiete. Die gemeindliche Planung muss sich diesen Gegebenheiten weitestgehend anpassen. So sind per Rechtsverordnung geschützte Gebiete in ihren Abgrenzungen festgeschrieben. Im Gegensatz dazu können geschützte Biotope jedoch im Laufe der Zeit entstehen, verschwinden oder sich in ihrer Größe verändern, was zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung gemeindlicher Planungen führen kann. Im Rahmen des Seminars werden die verschiedenen Schutzkategorien vorgestellt und es wird an Praxisbeispielen vermittelt, was in den jeweiligen Schutzgebieten zulässig ist, wo es Möglichkeiten zur Genehmigung oder Befreiung gibt und in welchen Situationen ggf. eine Umplanung sinnvoller ist.
Aktuelle rechtliche Grundlagen
Schutzkategorien nach dem Naturschutzrecht
Festgelegte Schutzgebiete mit definierten Grenzen
Aufgrund ihrer Naturausstattung geschützte Bereiche
Auswirkungen geschützter Teile von Natur und Landschaft auf Vorhaben
Zulassungsverfahren
Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 01.01.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.01.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.