Gesetzlich geschützte Biotope sind aufgrund ihrer Naturausstattung geschützt. Sie dürfen nicht
zerstört oder wesentlich beeinträchtigt werden. Der Schutz gilt unmittelbar, und die Abgrenzung richtet sich ausschließlich nach der aktuellen Naturausstattung. So können diese Biotope im Laufe der Zeit entstehen, verschwinden oder sich in ihrer Größe verändern, was zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung gemeindlicher Planungen führen kann.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen zur Bestimmung dieser Biotope sowie an Praxisbeispielen Handlungsoptionen bei Konflikten gemeindlicher Vorhaben mit dem gesetzlichen Biotopschutz.
1. Aktuelle rechtliche Grundlagen des Biotopschutzes
2. Geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz
– natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer
– Feuchtbiotope
– Trockenbiotope
– Waldbiotope
3. Weitere nach Landesrecht geschützte Biotope
4. Zulassungsverfahren für Vorhaben in geschützten Biotopen
– Ausnahmegenehmigung nach § 30 (3) Bundesnaturschutzgesetz, Ausgleich von Biotopen
– Befreiungen (Voraussetzungen und Verfahren)
5. Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 31.05.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.06.2021.