Seminar-Informationen

Gesetzlich geschützte Biotope sind aufgrund ihrer Naturausstattung geschützt. Sie dürfen nicht
zerstört oder wesentlich beeinträchtigt werden. Der Schutz gilt unmittelbar, und die Abgrenzung richtet sich ausschließlich nach der aktuellen Naturausstattung. So können diese Biotope im Laufe der Zeit entstehen, verschwinden oder sich in ihrer Größe verändern, was zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung gemeindlicher Planungen führen kann.

Das Seminar vermittelt die Grundlagen zur Bestimmung dieser Biotope sowie an Praxisbeispielen Handlungsoptionen bei Konflikten gemeindlicher Vorhaben mit dem gesetzlichen Biotopschutz.

 

Schwerpunkte

1.    Aktuelle rechtliche Grundlagen des Biotopschutzes

2.    Geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz

natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer
Feuchtbiotope 

Trockenbiotope
gesetzlich geschützte Waldbiotope

3.    Weitere nach Landesrecht geschützte Biotope

4.    Zulassungsverfahren für Vorhaben in geschützten Biotopen

Ausnahmegenehmigung nach § 30 (3) Bundesnaturschutzgesetz, Ausgleich von Biotopen
Befreiungen (Voraussetzungen und Verfahren)
5.    Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 14.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.10.2020.