Seminar-Informationen

Das Seminar informiert über die Voraussetzungen für die Bestellung Gesetzlicher Vertreter für Grundstücke in Abgrenzung zu Pflegschaften nach dem BGB in MV, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Es klärt Fragen wie: Was hat die Bestellungsbehörde vor, bei und während der Gesetzlichen Vertretung bzgl. ihrer Aufsichtspflicht zu beachten? Was muss der
Gesetzliche Vertreter außer seiner Verwaltungstätigkeit leisten? Welche Genehmigungspflichten gibt es, und wie ist die Genehmigungsfähigkeit durch die Behörde zu beurteilen? Wie und wodurch endet die Gesetzliche Vertretung? Wie ist mit Erlösen aus Verkäufen oder erwirtschafteten Geldern am Ende einer Gesetzlichen Vertretung zu verfahren, wenn der Rechtsinhaber, für den die Vertretung angeordnet war, nicht ermittelt werden konnte? 

Schwerpunkte

1.    Voraussetzung für die „Gesetzliche Vertretung“

2.    Amtsbeginn, Amtsausübung, Bericht und Rechnungslegung

3.    Genehmigungspflichten für Einnahmenverwaltung, Belastung, Verkauf und Übereignung von Grundstücken.

4.    Ende der Gesetzliche Vertretung und deren richtige Abwicklung.

Teilnahmebedingungen

Seminar-Informationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 06.10.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.10.2022.


Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.