Für die gesetzliche Vertretung nach Artikel 233, § 2 Absatz. 3 gelten die Regeln seit 1.1. 2023 für des Betreuungsrechtes durch Verweis über das Pflegschaftsrecht. Besprochen werden sollen unter anderem die Vorschriften zum Amtsbeginn, der Grundstücksverwaltung neben dem Genehmigungsrecht zur Einnahmeverwaltung, besonders aber auch die Regelungen nach Ende der gesetzlichen Vertretung und den jetzigen Regelungen zur Schlussrechnung und Vermögensherausgabe. Wie und wodurch endet die „Gesetzliche Vertretung“. Wie ist mit Erlösen aus Verkäufen oder erwirtschafteten Geldern am Ende einer gesetzlichen Vertretung zu verfahren, wenn der Rechtsinhaber, für den die Vertretung angeordnet war, nicht ermittelt werden konnte? Vergütungsrechtliche Fragen während und nach Ende der Vertretung sollen auch besprochen werden.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihre Kita/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00€ zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 01.11.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 02.12.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.