Seminar-Informationen

Ab 1.1.2023 gelten neue Regelungen der „Gesetzlichen Vertretung“. Das entsteht, weil  nun dem EGBGB über das Verwaltungsrecht und die Vorschriften über die Pflegschaft auf die Anwendung des Betreuungsrechtes verwiesen wird, anstatt wie bis dahin auf das Vormundschaftsrecht. Das Seminar zeigt die sich daraus ergebenden rechtlichen Veränderungen für die „Gesetzlichen Vertreter“, insbesondere aber auch für die Bestellungsbehörden. Änderungen gibt es u. a. bei der Auswahl, Bestellung, Übernahmepflicht, Überwachung, Amtsführung, Ende der Vertretung und besonders der Schlussrechnung. Das Seminar klärt Fragen wie: Was hat nun die Bestellungsbehörde vor, bei und während der Gesetzlichen Vertretung zu beachten? Was geschieht mit Erlösen aus Verkäufen oder erwirtschafteten Geldern im Verlauf oder am Ende einer „Gesetzlichen Vertretung“, wenn der Eigentümer des Grundstücks, für den die Vertretung angeordnet war, bekannt wurde oder nicht ermittelt werden konnte? 

Schwerpunkte

1.    Voraussetzung für die „Gesetzliche Vertretung“

2.    Amtsbeginn, Amtsausübung, Bericht und Rechnungslegung

3.    Anlage und Genehmigungspflichten für Gelder z. B. aus Miet- oder Pachteinnahmen

4.    Art der Rechnungslegung

5.    Genehmigungspflichten bei Belastung, Verkauf und Übereignung von Grundstücken.

6.    Neue Schlussrechnungsregeln und „Entlastung“

7.    Was geschieht mit Verkaufserlös und Vergütung?

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 145,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 16.01.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.02.2023.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.