Seminar-Informationen
Für die gesetzliche Vertretung sowohl nach § 11b VermG als auch nach Artikel 233, § 2 Absatz. 3 gelten die Regeln für das Betreuungsrecht. Besprochen werden sollen unter anderem die geltenden Vorschriften zum Amtsbeginn, der Grundstücksverwaltung neben dem Genehmigungsrecht zur Einnahmeverwaltung, besonders aber auch die Regelungen nach Ende der gesetzlichen Vertretung und den jetzigen Regelungen zur Schlussrechnung und Vermögensherausgabe.
Seminarteilnehmende
Behörden, die gesetzliche Vertreter bestellen und überwachen, Personen und Behörden, die „Gesetzliche Vertretungen“ führen.
Schwerpunkte
- Voraussetzung für die „Gesetzliche Vertretung“
- Amtsbeginn, Amtsausübung,
- Eigentümer – Ermittlungspflichten des „Ges. Vertreters“
- Überwachung und Mitwirkung durch die Behörde
- Berichts-, Rechnungs-, Verwaltungspflichten
- Schlussrechnung und „Entlastung“ von Vertreter und Behörde
- Verkaufserlös und Vergütung?
- Nachlassgerichtliche Mitwirkung am Ende und Fiskalerbfolge
Referent/-in
Otto Wesche, Dipl. Rechtspfleger mit mehr als 35 Jahren Berufspraxis.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 09.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.04.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar