Gesetzliche Vertretung nach Artikel 233 EGBGB – im Beitrittsgebiet

04-06-2026 (09:00 - 16:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Für die gesetzliche Vertretung nach Artikel 233 § 2 Absatz 3 EGBGB gelten die Regeln des Betreuungsrechts zum Amtsbeginn sowie die Grundsätze der „Übernahmepflicht“. In der Praxis stellen sich dabei zahlreiche Fragen: Wie ist die Grundstücksverwaltung (Pacht, Miete, Verkauf und Auflassung) rechtssicher auszugestalten? Welche Genehmigungspflichten bestehen im Rahmen der Einnahmeverwaltung (Tagesgeld-, Anlage- und Girokonto)? Besondere Bedeutung haben zudem die Neuerungen seit dem 01.01.2026 nach dem Ende der gesetzlichen Vertretung, insbesondere zu Rechenschaft, Schlussbericht und Vermögensherausgabe. Auch die Voraussetzungen für die Bestellung und die Beendigung der gesetzlichen Vertretung – etwa bei Wegfall des Sicherungsbedürfnisses – werden praxisnah behandelt.

Seminarteilnehmende

Behörden, die „Gesetzliche Vertreter“ bestellen und überwachen, Personen und Behörden, die „Gesetzliche Vertretungen“ führen

Schwerpunkte

  • Voraussetzungen für die „Gesetzliche Vertretung“
  • Konkurrenz zu gerichtlichen Pflegschaftsverfahren?
  • Amtsbeginn, Amtsausübung, Bericht und Rechnungslegung
  • Belastung, Verkauf und Auflassung von Grundstücken – wann und wie?
  • Genehmigungspflichten zu Punkt 4 sowie bei Miet- oder Pachtverträgen
  • Miet- oder Pachteinnahmen: Tagesgeld-, Anlage- oder Sparkonto?
  • Die neue Schlussrechenschaft, Schlussbericht und „Entlastung“
  • Was geschieht mit Verkaufserlös und Vergütung?
  • Nachlassgericht und Fiskalerbfolge

Referent/-in

Otto Wesche

Otto Wesche, Dipl. Rechtspfleger mit mehr als 35 Jahren Berufspraxis.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 200,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 21.05.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.06.2026.

Veranstaltungsort

martas Gästehäuser Hauptbahnhof Berlin, Lehrter Straße 68, 10557, Berlin

Berlin

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