Das Seminar erläutert die Voraussetzungen für die Bestellung Gesetzlicher Vertreter nach dem Vermögensgesetz und dem EGBGB in Abgrenzung zu Pflegschaften nach dem BGB. Es klärt Fragen wie: Was hat die Bestellungsbehörde vor, bei und während der Gesetzlichen Vertretung hinsichtlich ihrer Aufsichtspflicht zu beachten? Was muss der Gesetzliche Vertreter außer seiner Verwaltungstätigkeit leisten? Welche Genehmigungspflichten, auch für Geldverwaltungen, gibt es, und wie ist die Genehmigungsfähigkeit durch die Behörde zu beurteilen? Wie und wodurch endet die Gesetzliche Vertretung? Wie ist mit Erlösen aus Verkäufen oder erwirtschafteten Geldern am Ende einer gesetzlichen Vertretung zu verfahren, wenn der Rechtsinhaber, für den die Vertretung angeordnet war, nicht ermittelt werden konnte? Außerdem werden vergütungsrechtliche Fragen während und nach Ende der Vertretung sowie Fragen der Teilnehmenden besprochen.
· Voraussetzung für die Gesetzliche Vertretung
· Amtsbeginn, Amtsausübung, Bericht und Rechnungslegung
· Geldverwaltungs- und dazugehörige Genehmigungspflichten
· Verwaltung und Verkauf und Grundstücksgenehmigungspflichten
· Ende der Gesetzliche Vertretung und deren richtige Abwicklung
· Vergütungsfragen
· Erfahrungsaustausch, Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.04.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.05.2020.