Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren aus Sicht der kommunalen Vollstreckungsbehörde (ganztägiges Seminar)

24-09-2020 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Die Rechtsstellung des Gläubigers in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt sich nicht selten auf das Selbstverständnis: „Forderungsanmeldung – und das war´s!“ Dabei sind Gläubigerrechte im Insolvenzrecht umfassend geregelt. In Abhängigkeit von der Gläubigerart sind die Rechte sehr unterschiedlich. Auch ist die Insolvenz nicht zwingend synonym zu verstehen mit „Niederschlagung“. In Abhängigkeit von der Rechtsstellung kann eine Befriedigung unter bestimmten Voraussetzungen während eines laufenden Insolvenzverfahrens oder nach dessen Abschluss möglich sein. Neben Befriedigungsmöglichkeiten ist auch die Korrespondenz im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren von Bedeutung, um Gläubigerrechte bestmöglich wahrzunehmen. Neben fundiertem Fachwissen erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit zu Fragestellungen und zum Erfahrungsaustausch.

 

1. Die Rolle „des Gläubigers“ im Insolvenzverfahren:
    Gläubigergleichbehandlung und Gläubigerautonomie
2. Gläubigerarten und deren Rechtsstellung
    Ø Nicht nachrangige ungesicherte Insolvenzgläubiger
    Ø Nachrangige Insolvenzgläubiger
    Ø Gesicherte Gläubiger (Absonderungsberechtigte)
    Ø Massegläubiger
    Ø Neugläubiger
    Ø (Abgrenzung) Aussonderungsberechtigte
3. Geltendmachung/Durchsetzung von Forderungen unter dem
    „Vorzeichen Insolvenz“ und verfügbare Haftungsmassen
    (in Abhängigkeit von der Gläubigerart)
4. Restschuldbefreiung – Bedeutung und Auswirkungen
5. Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und sonstige Rechte
6. Kommunikation mit Insolvenzverwalter, dem Insolvenzschuldner, dem Insolvenzgericht
7. Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.10.2020.

 

Seminarteilnehmende

 

Kasse, Liegenschaften, u. a., die Berührungspunkte mit der Immobiliarvollstreckung haben sowie Wasser-, Abwasser-, Ver- und Entsorgungsverbände

Bringen Sie bitte folgende Gesetze mit: ZPO, ZVG, VwVG, BGB, AO, KAG, InsO

 

Referent/-in

Dipl.-Rechtspflegering Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.), Leiterin SachverständigenInstitut für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht

Veranstaltungsort

Hotel Kaiserhof Münster, Bahnhofstraße 14, 48143, Münster

Münster

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