Die Rechtsstellung des Gläubigers in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt sich nicht selten auf das Selbstverständnis: „Forderungsanmeldung – und das war´s!“ Dabei sind Gläubigerrechte im Insolvenzrecht umfassen geregelt. In Abhängigkeit von der Gläubigerart sind die Rechte sehr unterschiedlich. Auch ist Insolvenz nicht zwingend synonym zu verstehen mit „Niederschlagung“. In Abhängigkeit von der Rechtsstellung kann eine Befriedigung unter bestimmten Voraussetzungen während eines laufenden Insolvenzverfahrens oder nach dessen Abschluss möglich sein.
1. Die Rolle „des Gläubigers“ im Insolvenzverfahren: Gläubigergleichbehandlung und Gläubigerautonomie
2. Gläubigerarten und deren Rechtsstellung
· Nicht nachrangige ungesicherte Insolvenzgläubiger
· Nachrangige Insolvenzgläubiger
· Gesicherte Gläubiger (Absonderungsberechtigte)
· Massegläubiger
· Neugläubiger
· (Abgrenzung) Aussonderungsberechtigte
3. Geltendmachung/Durchsetzung von Forderungen unter dem „Vorzeichen Insolvenz“ und verfügbare Haftungsmassen (in Abhängigkeit von der Gläubigerart)
4. Restschuldbefreiung – Bedeutung und Auswirkungen
5. Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und sonstige Rechte
6. Kommunikation mit Insolvenzverwalter, dem Insolvenzschuldner, dem Insolvenzgericht
7. Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.02.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.03.2021.