Großschadenslagen und Katastrophenschutz – die Kommune in der Pflicht

03-09-2024 (09:00 - 14:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Krisen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt“, und die Bedrohungslagen sind vielfältig. Da sind eine gute Vorsorge und gutes Schadensmanagement entscheidend für den
Erfolg und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Kritischen Infrastruktur und der Einrichtungen der Kommune. Zwar ist der Kreis als untere Katastrophenschutzbehörde für Katastrophenlagen zuständig, aber diese Lagen werden nur selten ausgerufen. Vielfach besitzen die Landkreise auch keine speziellen Fahrzeuge, Mannschaften und Geräte. Die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung stehen also in jedem Fall in der Pflicht.

Das Seminar vermittelt die Rechtslage, informiert über praxisbewährte Handlungsmöglichkeiten, über geeignete Techniken der Katastrophenvorsorge und des Krisenmanagements. Teilnehmende können ihre Fragen einbringen und Erfahrungen austauschen.

Seminarteilnehmende

Leitende Verwaltungsbeamte und Kommunalpolitiker, Ordnungsamt, Bauamt, Umweltamt, Gewerbeamt, Wasserver-/entsorgung, Straßenverwaltung, Feuerwehr, Katastrophenschutzbehörde

Schwerpunkte

–       Grundlagen der Katastrophenschutzforschung

–       Bedrohungen der aktuellen Zeit

–       Risikoanalyse der Kommune

–       Faktoren erfolgreichen Krisenmanagements

–       Recht in Krisen und Großschadenslagen

–       Errichtung eines Krisenstabes

–       Krisenkommunikation

–       Praxisfälle und klassische Fehleinschätzungen

–       Lösungsansätze für eine sichere Kommune

–       Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Referent/-in

Daniel Strecker

Daniel Strecker, LL.M. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ehem. Leiter des Bereiches Sicherheit und Ordnung, Fachbuchautor und Dozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 20.08.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.09.2024.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

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