„Krisen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt“, und die Bedrohungslagen sind vielfältig. Da sind eine gute Vorsorge und gutes Schadensmanagement entscheidend für den Erfolg und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Kritischen Infrastruktur und der Einrichtungen der Kommune. Zwar ist der Kreis als untere Katastrophenschutzbehörde für Katastrophenlagen zuständig, aber diese Lagen werden nur selten ausgerufen. Vielfach besitzen die Landkreise auch keine speziellen Fahrzeuge, Mannschaften und Geräte. Die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung stehen also in jedem Fall in der Pflicht. Das Seminar vermittelt die Rechtslage, informiert über praxisbewährte Handlungsmöglichkeiten, über geeignete Techniken der Katastrophenvorsorge und des Krisenmanagements. Teilnehmende können ihre Fragen einbringen und Erfahrungen austauschen.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 29.09.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.10.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.