Großschadenslagen und Katastrophenschutz – die Kommune in der Pflicht –

08-04-2026 (10:00 - 15:00 Uhr)

Anmelden

Seminar-Informationen

„Krisen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt.“ Die Bedrohungslagen für Kommunen sind vielfältig. Eine gute Vorsorge und ein professionelles Schadens- und Krisenmanagement sind entscheidend für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der kritischen Infrastruktur sowie der kommunalen Einrichtungen. Zwar ist der Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig, jedoch werden Katastrophenlagen nur selten formal ausgerufen. Zudem verfügen Landkreise häufig nicht über alle erforderlichen Fahrzeuge, Kräfte und Mittel. Die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung stehen daher in jedem Fall in der Pflicht, vorbereitet zu sein und handlungsfähig zu bleiben.

Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, informiert über praxisbewährte Handlungsmöglichkeiten sowie über geeignete Techniken der Katastrophenvorsorge und des Krisenmanagements. Die Teilnehmenden können eigene Fragen einbringen und Erfahrungen austauschen.

Seminarteilnehmende

Leitende Verwaltungsbeamte und Kommunalpolitiker, Ordnungsamt, Bauamt, Umweltamt, Gewerbeamt, Wasserver-/entsorgung, Straßenverwaltung, Feuerwehr, Katastrophenschutzbehörde

Schwerpunkte

  • Grundlagen der Katastrophenschutzforschung
  • Bedrohungen der aktuellen Zeit
  • Risikoanalyse der Kommune
  • Faktoren erfolgreichen Krisenmanagements
  • Recht in Krisen und Großschadenslagen
  • Errichtung eines Krisenstabes
  • Krisenkommunikation
  • Praxisfälle und klassische Fehleinschätzungen
  • Lösungsansätze für eine sichere Kommune
  • Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Referent/-in

Daniel Strecker

Daniel Strecker, LL.M. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ehem. Leiter des Bereiches Sicherheit und Ordnung, Fachbuchautor und Dozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 25.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.04.2026.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

180.00 € zzgl. 19% MwSt.
Anmelden