Seminar-Informationen
Öffentliche Stellen stehen häufig unter erheblichem wirtschaftlichem Druck: Bereits vereinnahmte Forderungen werden von Insolvenzverwaltern im Wege der Anfechtung zurückgefordert, was zu unerwarteten Einnahmeausfällen führt. Zugleich herrscht große Unsicherheit darüber, welche Zahlungen tatsächlich anfechtungsfest sind – etwa bei Ratenzahlungen, Stundungen oder Zahlungen unter Vollstreckungsdruck. Die komplexe Abgrenzung der Anfechtungstatbestände nach §§ 130, 131, 133 InsO sowie ihrer jeweiligen Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf Kenntnis der Krise oder Inkongruenz, erschwert eine verlässliche rechtliche Bewertung zusätzlich. Hinzu kommt ein hoher Prüf- und Abstimmungsaufwand bei Anfechtungsschreiben der Insolvenzverwalter, der interne Ressourcen bindet. Es besteht daher ein klarer Bedarf an strukturierten Prüfschemata und rechtssicherer Handlungssicherheit, um Anfechtungsrisiken zu minimieren, Einnahmen zu sichern und professionell auf Rückforderungsverlangen reagieren zu können.
Seminarteilnehmende
Kasse, Rechtsamt sowie Vollstrecker von Wasser-, Abwasser-, Ver- und Entsorgungsverbänden
Schwerpunkte
- Zweck und Systematik der Insolvenzanfechtung
- Rolle des Insolvenzverwalters und typischer Ablauf des Anfechtungsverfahrens
- Kongruente vs. inkongruente Deckung (§§ 130, 131 InsO)
- Bedeutung von Vollstreckungsmaßnahmen und Zahlungsvereinbarungen für die Anfechtbarkeit
- Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO
- Einwendungen, Verteidigungsansätze und praktische Handlungsempfehlungen
Referent/-in
Diplom-Rechtspfleger und Bachelor of Laws (LL.B.) Markus Heyner, ist Autor von Fachbüchern und seit mehreren Jahren in der Aus- und Fortbildung von Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und Justizfachwirten tätig, BITEG-Dozent seit 2012.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 28.04.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.05.2027.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.