Seminar-Informationen
Beim Kontakt mit Verwaltern fremden Vermögens oder gesetzlichen Vertretern des Schuldners tauchen Rechtsbegriffe auf, die nur auf den ersten Blick klar scheinen, deren Bedeutung und Details aber bekannt sein müssen, soll Schaden für die Verwaltung vermieden werden. Hier hilft das Seminar. Es erläutert Definitionen und Unterschiede, wie z. B. Nachlassverwaltung und –pflegschaft, vorläufiger und endgültigem Insolvenzverwalter, Betreuer mit und ohne Einwilligungsvorbehalt; es erklärt die Aufgaben der einzelnen Personen, ob sie als gesetzliche Vertreter fungieren oder „nur“ als Verwalter fremden Vermögens.
Seminarteilnehmende
Kasse, Rechtsamt sowie Vollstrecker von Wasser-, Abwasser-, Ver- und Entsorgungsverbänden
Schwerpunkte
1. Voraussetzungen der Betreuung
2. Aufgabenkreise des Betreuers
3. Überblick über die betreuungsgerichtlichen Genehmigungen
4. Grundlagen und Aufgaben der Testamentsvollstreckung
5. Grundlagen der Nachlasspflegschaft
6. Grundlagen der Nachlassverwaltung mit Hinweis auf die Nachlassinsolvenz
7. Hinweis auf den Ergänzungsbetreuer und die Ergänzungspflegschaft
8. Grundlagen der Insolvenzverwaltung
9. Aufgaben und Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
10. Aufgaben und Stellung des endgültigen Insolvenzverwalters / Treuhänders
11. Grundlagen der Zwangsverwaltung
Referent/-in
Diplom-Rechtspfleger und Bachelor of Laws (LL.B.) Markus Heyner, ist Autor von Fachbüchern und seit mehreren Jahren in der Aus- und Fortbildung von Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und Justizfachwirten tätig, BITEG-Dozent seit 2012.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 29.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.06.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.