Seminar-Informationen

Beim Kontakt mit Verwaltern fremden Vermögens oder gesetzlichen Vertretern des Schuldners tauchen Rechtsbegriffe auf, die nur auf den ersten Blick klar scheinen, deren Bedeutung und
Details aber bekannt sein müssen, soll Schaden für die Verwaltung vermieden werden.

Hier hilft das Seminar. Es erläutert Definitionen und Unterschiede, wie z. B. Nachlassverwaltung und –pflegschaft, vorläufiger und endgültigem Insolvenzverwalter, Betreuer mit und ohne Einwilligungsvorbehalt; es erklärt die Aufgaben der einzelnen Personen, ob sie als gesetzliche Vertreter fungieren oder „nur“ als Verwalter fremden Vermögens, an wen ein Bescheid adressiert oder
zugestellt werden muss. Davon kann abhängen, ob eine Vollstreckung erfolgreich ist oder die Kommune Geld verliert. Die Fragen der Teilnehmenden sind dabei ein Seminarbestandteil.

Schwerpunkte

1.        Voraussetzungen der Betreuung

2.        Aufgabenkreise des Betreuers

3.        Überblick über die betreuungsgerichtlichen Genehmigungen

4.        Grundlagen und Aufgaben der Testamentsvollstreckung

5.        Grundlagen der Nachlasspflegschaft

6.        Grundlagen der Nachlassverwaltung mit Hinweis auf die Nachlassinsolvenz

7.        Hinweis auf den Ergänzungsbetreuer und die Ergänzungspflegschaft

8.        Grundlagen der Insolvenzverwaltung

9.        Aufgaben und Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

10.    Aufgaben und Stellung des endgültigen Insolvenzverwalters und des Treuhänders

11.    Grundlagen der Zwangsverwaltung

12.    Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 25.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.07.2020.