Seminar-Informationen

Oft erscheinen eine Zwangsvollstreckung aussichtslos und die Abhängigkeit von freiwilligen Leistungen des Schuldners groß. Dann reicht die solide Kenntnis der Rechtsvorschriften in der Vollstreckung nicht mehr aus. In dem Falle hilft es, wenn man Kompetenz dafür entwickelt hat, wie Gespräche gezielt und ergebnisorientiert geführt werden.

Das Seminar vermittelt die Grundregeln der Kommunikation und wie man ein Gespür dafür entwickelt, ein Gespräch mit dem Schuldner so zu führen, dass es am Ende erfolgreich ist.

 

·       Begrüßung, Kennenlernen, Bedürfnisanalyse

·       Einflussfaktoren auf die Kommunikation

·       Wirkung und richtiger Einsatz von Sprache, Gestik und Mimik  

·       Richtiger Umgang mit problematischen Gesprächspartnern

·       Fragetechniken

·       Konstruktives Feedback geben

·       Ablauf eines idealen Gesprächs

·       Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.04.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.05.2020.