Seminar-Informationen

Die Haushaltsplanung erfolgt im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der Buchführungsgrundsätze und der spezifischen haushaltsrechtlichen Vorschriften für Gemeinden. Die Haushaltsansätze sind auf der sogenannten Sachkonten- und Produktebene zu erfassen und im Rahmen der Haushaltsführung laufend zu bewirtschaften. Im Seminar werden den Teilnehmern die Systematik und die grundlegende Technik der Haushaltsplanung in der Doppik vermittelt. Die Teilnehmer erlangen zudem vertiefende Kenntnisse zur Mittelbewirtschaftung im Rahmen der laufenden Haushaltsführung.

Schwerpunkte

•   Grundbegriffe des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

•   Komponenten des Rechnungswesens – Bilanz-, Ergebnis- und Finanzrechnung

•   Planung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes

•   Bildung von Teilhaushalten und Budgets

•   Grundlagen der Planung von Investitionen und erhaltenen Investitionszuwendungen

•   Haushaltsplanung auf Kontenebene

•   Planung der Personalkosten und Rückstellungen (z.B. Beispiel Altersteilzeit)

•   Verknüpfung der (Planungs-)Konten mit den Haushaltsmustern

•   Produktorientierte Haushaltsbewirtschaftung und Haushaltsausgleich

   -Deckungsfähigkeit von Haushaltsansätzen   -Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen

   -Haushaltsausgleich unter Einbeziehung gebildeter Rücklagen

•   Ausblick: Haushaltssteuerung mit Zielen und Kennzahlen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 30.01.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.02.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.