Das Seminar beschäftigt sich mit den praktischen Grundlagen zur Ermittlung von öffentlich-rechtlichen Entgelten oder Gebühren in kommunalen Gebietskörperschaften. Es werden sowohl Verwaltungs- als auch Benutzungsgebühren behandelt, schwerpunktartig jedoch letztere. Da nach den in den jeweiligen Bundesländern gültigen Kommunalabgabengesetzen (KAG) Benutzungsgebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Kosten berechnet werden, werden entsprechende Grundbegriffe und notwendige Vorgehensweisen überblicksartig dargestellt. Als Beispiele dienen u. a. die Gebührenkalkulation für eine Musikschule und für einen Gemeindefriedhof, letzteres allerdings nur als Demonstration. Auf die Erläuterung konkreter Rechtsgrundlagen wird dabei weitgehend verzichtet.
– Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, Begriffe,
– Ermittlung von Verwaltungsgebühren über Personal- und Sachausgaben,
– Grundzüge der Kalkulation von Benutzungsgebühren,
• Kosten und Kostenarten,
• Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen,
• Behandlung von Zuschüssen Dritter,
• ansatzfähige und nichtansatzfähige Kosten,
• Kostenstellen und Betriebsabrechnungsbogen (BAB),
• Berechnung von Einzelgebühren,
– Gebührenberechnung für Musikschule
– Gebührenberechnung für Friedhof (Überblick)
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 02.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.04.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.