Seminar-Informationen

Das Seminar bietet sowohl Neueinsteigern als auch Erfahrenen, die ihr Wissen „sortieren und auffrischen“ möchten, einen Einblick in das Eingruppierungsrecht anhand der Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltordnung (EGO). Gar nicht selten kommt es aufgrund des komplexen Eingruppierungsrechts vor, dass Arbeitnehmer sich in einer Entgeltgruppe befinden, auf die sie eigentlich gar keinen Anspruch haben. Häufig sind Arbeitgeber hier unsicher, wie hierauf zu reagieren ist.

Die Teilnehmenden können Fragen einbringen, diskutieren und ihr Wissen festigen. Es besteht die Möglichkeit, anonymisierte Tätigkeitsdarstellungen vorzulegen und prüfen zu lassen.

Schwerpunkte

·      Grundlagen: TVöD, Entgeltordnung, Tarifautomatik

·      Unbestimmte Rechtsbegriffe der EGO (insbesondere „selbständigen Leistungen“)

·      Die Systematik der aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmale zur Feststellung der Entgeltgruppe

·      Wesensmerkmale der Rückgruppierung

·      Die Arbeitsplatzbeschreibung und -bewertung/Arbeitsvorgänge

·      Korrektur eines Bewertungsirrtums durch Rückgruppierung

·      Rückgruppierung aufgrund einer Änderungskündigung

·      Beteiligungsrechte der Personalvertretung

·      Urteile zu Eingruppierungsfragen und entsprechende Kommentare

·      Diskussion der Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 215,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 04.06.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.06.2024.