§ 119 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fordert die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Kommune und der von der Kommune abhängigen Wirtschaftseinheiten mit eigenen Jahresabschlüssen zu einem konsolidierten Gesamtabschluss, der einen Überblick über die wirtschaftliche Gesamtlage liefert.
Das Seminar behandelt die Grundlagen der notwendigen Arbeiten, den Kreis der einzubeziehenden Betriebe und Beteiligungen, die Methoden der Konsolidierung sowie die Bestandteile des Gesamtabschlusses. Die notwendigen Schritte werden an einfachen prinzipiellen Beispielen
demonstriert.
· Welche Art von Betrieben ist wie in den Gesamtabschluss einzubeziehen?
· Voraussetzungen für die Einbeziehung
· Schritte der Vollkonsolidierung
– Kapitalkonsolidierung
– Schuldenkonsolidierung
– Ergebniskonsolidierung
· Teilkonsolidierung (Equity-Methode)
· Bestandteile des Gesamtabschlusses
· Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.04.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.05.2020.